Um ein Gebäude, unabhängig ob Wohn- oder Gewerbe energetisch zu optimieren, benötigt man die Expertise des Energieberaters. Energieeffizienz und Energiesparen bei bestehenden Gebäuden werden durch den Fachmann berechnet. Die dazu geeigneten baulichen Maßnahmen werden vorgegeben und vom Energieberater auf Einhaltung der Maßnahmen bei der Umsetzung überwacht.
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen hält der Staat attraktive Förderungen bereit. Mit dem neuen GEG ist seit dem 1. Januar 2024 auch die neue BEG in Kraft. Eine Grundförderung von 30% der Kosten soll es für alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen geben, die alte fossile Heizungen austauschen.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Diese Förderungen kann der Energieberater für unsere Kunden beantragen.
Auch die Beratung wird großzügig staatlich gefördert. Deshalb fordern Sie jetzt Ihre
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